Die Taufe ist die Eingliederung in eine konkrete
christliche Glaubensgemeinschaft. Im sichtbaren Zeichen wird dem
Menschen vermittelt, dass Gott JA gesagt hat
zu seiner Existenz.
Die Feier der Taufe kann im Rahmen des Gemeindegottesdienstes
oder im familiären Rahmen stattfinden.
Wenn beide Elternteile röm. kath.
sind, ist ein/e Taufpate/in nicht unbedingt erforderlich.
Sollten die Eltern aber einen Paten/in
wünschen, dann muss er/sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Er/Sie muss von den Eltern bestimmt werden und zudem bereit
und geeignet sein, diesen Dienst zu leisten.
• Er/Sie muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
• Eltern können nicht Taufpate sein.
• Er/Sie muss röm. kath. sein.
• Er/Sie muss gefirmt sein.
• Er/Sie muss von Strafurteilen frei sein.
• Er/Sie muss eucharistiefähig sein. (Zutritt zu den Sakramenten)
Wenn
die Taufe nicht
in der Wohnpfarre vorgenommen werden soll, brauchen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung
der
Wohnpfarre, die in der Pfarrkanzlei
erhältlich ist.